Als zusätzliche Anerkennung kommt eine einmalige Prämie zur Auszahlung:
bei einer Dienstleistung bis 3 Stunden brutto 30,00 €
bei einer Dienstleistung ab 3 Stunden brutto 50,00 €
Zusätzlich wird eine Prämie von brutto 10,00 €
gewährt, wenn ein/eine Mitarbeiter*in auch am 8. Dezember 2022 Dienst versehen hat.
Für alle Mitarbeiter*innen in der Zustellung, die im Zeitraum vom 27. Dezember 2023 bis 5. Jänner 2024 nicht im Urlaub sind, gilt für den Fall von Mindermengen die Soll-Leistung als erbracht, wenn die Zustellbasen täglich rückstandsfrei sind.